Aufhebung der Industriezölle in der Schweiz
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7 November 2023

Aufhebung der Industriezölle in der Schweiz

Aufhebung der Industriezölle in der Schweiz

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Industriezölle in der Schweiz aufgehoben (BBl 2021 2330), dies wurde im Februar 2022 durch den Bundesrat entschieden.

Dieser Schritt bringt folgende Aspekte für das internationale Geschäft mit sich:

Kosteneinsparungen: Die Abschaffung der Industriezölle senkt die Kosten für Importe und Exporte sowie führt diese zu günstigeren Vorprodukten und niedrigeren Produktionskosten.

Beschleunigte Lieferketten: Vereinfachte Zollverfahren und weniger bürokratische Hürden ermöglichen schnellere und effizientere Lieferungen.

Waren: Die Aufhebung umfasst alle Industrieprodukte, also alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte und Fischereierzeugnisse. Eine detaillierte Auflistung der Waren, die von der Aufhebung der Industriezölle betroffen sind, finden Sie in den Kapiteln 25-97 des Zolltarifs.

Änderung an den Verzollungsprozessen: Es sind keine Änderungen vorgesehen. Die Einfuhrzollanmeldung sowie die Deklaration der Zolltarifnummer bleiben weiterhin bestehen.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Die Aufhebung der Industriezölle stärkt den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, da sie stark in die globalen Wertschöpfungsketten integriert/ eingebunden ist.

Detaillierte Informationen können Sie hier nachlesen: Aufhebung Industriezölle_Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

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