Entwicklungen in der Exportkontrolle: Sanktionen gegen Russland und Belarus
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17 Juli 2024

Entwicklungen in der Exportkontrolle: Sanktionen gegen Russland und Belarus

Wir möchten mit Ihnen wesentliche Aspekte zum Thema Exportkontrolle hinsichtlich der Sanktionen gegen Russland und Belarus teilen. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen auf dem Laufenden und können gegebenenfalls zügig reagieren, sollte Handlungsbedarf innerhalb Ihrer internationalen Geschäfte bestehen.

 

Russland | 14. Sanktionspaket gegen Russland

 

  • Sanktionen: EU verabschiedet 14. Sanktionspaket gegen Russland (Änderungsverordnungen (EU) 2024/1739 und 2024/1745 sowie Durchführungsverordnungen (EU) 2024/1746 und 2024/1776).
  • Neue Listungen: Erweiterung der Sanktionsliste um 116 Einträge (69 Einzelpersonen, 47 Organisationen).
  • Erweiterte Export-/Importbeschränkungen: Werkzeugmaschinen, geländegängige Fahrzeuge (Exportverbot); Helium (Importverbot); Liechtenstein und Island als neue Partnerländer (Ausnahmen von einigen Bestimmungen).
  • Umgehungsprävention: Verstärkte Maßnahmen zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen, neue Compliance-Anforderungen für EU-Unternehmen.
  • Sorgfaltspflichten: Einführung neuer Sorgfaltspflichten für EU-Unternehmen (Art. 8a VO 833/2014) zur Kontrolle ihrer Tochterunternehmen in Drittstaaten.
  • „No-Russia“-Klausel: Verbot der Nutzung von Rechten, Geschäftsgeheimnissen und Informationen für Russland ab 26. Dezember 2024 (Art. 12ga Abs. 1 VO 833/2014).
  • Risikobewertung: Verpflichtung zur Risikobewertung und -management bei Ausfuhren nach Russland ab 26. Dezember 2024 (Art. 12gb Abs. 1 lit. a und b VO 833/2014).
  • Ausweitung des Umgehungsverbots: Verbot der billigenden Inkaufnahme von Sanktionsumgehungen (Art. 9 VO 269/2014 und Art. 12 VO 833/2014).
  • „No-Claims“-Regelung: Schadensersatzanspruch für EU-Unternehmen bei Ansprüchen in Drittstaaten aufgrund der Einhaltung der EU-Sanktionen (Art. 11a VO 833/2014 und VO 269/2014).
  • Finanzbereich: Nutzungsverbot des russischen Systems für Finanzmitteilungen „SPFS“ ab 25. Juni 2025 (Art. 5ac Abs. 1 VO 833/2014); zusätzliche Genehmigungsmöglichkeiten für eingefrorene Gelder (Art. 6b VO 269/2014).
  • Energie- und Transportsektor: Verbote für das Umladen von russischem LNG, Investitionen in LNG-Projekte, Zugang zu europäischen Häfen für gelistete Schiffe, und Ausweitung von Luftfahrt- und Transportverboten.
  • Geistiges Eigentum: Eintragungsverbote für neue Marken und Patente von russischen Personen (Art. 5s VO 833/2014).
  • Inkrafttreten: 24. und 25. Juni 2024.
  • Ausblick: Das Paket zielt darauf ab, Regelungslücken zu schließen und Sanktionsumgehungen zu verhindern, wobei besonderer Handlungsbedarf für EU-Unternehmen besteht.

 

Belarus | Neue Sanktionen gegen Belarus

 

  • Sanktionen: EU-Staaten verhängen neue Sanktionen gegen Belarus.
  • Grund: Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
  • Umfang: Handelsbeschränkungen und Verbot bestimmter Dienstleistungen für belarussische Auftraggeber.
  • Doppelte Verwendungszwecke: Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittliche Güter und Technologien.
  • Umgehungsrisiko: Verbot der Durchfuhr bestimmter Güter und Technologien durch Belarus.
  • Zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen: Betreffen Güter zur industriellen Stärkung von Belarus, einschließlich Luft- und Raumfahrttechnologien.
  • Weitere Beschränkungen: Exportverbote für Seeschifffahrt-Güter, Luxusgüter sowie Importverbote für Diamanten (außer Industriediamanten und -schmuck), Gold, Kohle und Rohöl.
  • Dienstleistungsverbot: Verbot der Erbringung von Architektur-, Ingenieur-, IT-, Rechtsberatungs-, Werbungs- und technischen Inspektionsdienstleistungen für belarussische Auftraggeber.
  • Inkrafttreten: 1. Juli 2024.
  • ATLAS-Ausfuhr: Neue Genehmigungscodierungen veröffentlicht, Informationen verfügbar in ATLAS-Info 0632/2024.

 

Russland & Belarus | Höhere Zölle auf russische und berlarussische Getreideerzeugnisse

 

  • Hintergrund: Erheblicher Anstieg der Getreideeinfuhren aus Russland seit der Invasion in die Ukraine, Russland ist ein führender Getreideexporteur weltweit.
  • Verordnung: EU-Rat erhöht Zölle auf Getreideerzeugnisse aus Russland und Belarus auf prohibitives Niveau.
  • Zweck: Stoppen der Einfuhren dieser Erzeugnisse in die EU.
  • Ziel: Verhinderung der Destabilisierung des EU-Getreidemarkts, Stoppen widerrechtlich angeeigneter Getreideausfuhren aus der Ukraine, Verhindern der Finanzierung des russischen Angriffskriegs durch Getreideeinnahmen.
  • Betroffene Produkte: Getreide, Ölsamen, pelletierte Rübenschnitzel, getrocknete Erbsen aus Russland und Belarus.
  • Zollkontingente: Kein Zugang mehr für betroffene Waren.
  • Transit durch die EU: Nicht betroffen.
  • Inkrafttreten: 1. Juli 2024.

 

Quellen |   VERORDNUNG (EU) 2024/1865 DES RATES | Europäischer Rat

 

Sollten Sie diesbezüglich Gesprächsbedarf haben, melden Sie sich gerne unter: customs.germany@zieglergroup.com