📢 EU vereinfacht Nachhaltigkeitsvorgaben für Unternehmen!
BLOG / ARTICLE
27 Februar 2025

📢 EU vereinfacht Nachhaltigkeitsvorgaben für Unternehmen!

Die Europäische Kommission hat das Sustainability Omnibus Package vorgestellt, um Unternehmen in der EU zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

 

Die wichtigsten Maßnahmen:

✅ Weniger Bürokratie: Bis zu 25 % weniger Verwaltungsaufwand für Unternehmen, 35 % für KMU.
✅ Anpassung der Berichtspflichten: CSRD & CSDDD werden überarbeitet, viele Unternehmen werden von der Berichterstattung befreit.
✅ Vereinfachungen beim CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM): Kleinimporteure, insbesondere KMU, profitieren von reduzierten Meldepflichten.
✅ InvestEU gestärkt: 50 Mrd. € an Investitionen werden durch Entbürokratisierung freigesetzt.
✅ KMU-Schutz: Weniger Nachhaltigkeits-Datenanforderungen für kleine Zulieferer großer Unternehmen.

 

Vereinfachungen beim CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)

 

🔹 Erleichterungen für kleine Einführer:

Unternehmen, die nur geringe Mengen an Waren aus Drittländern importieren, werden von den CBAM-Verpflichtungen befreit. Dafür wird ein neuer kumulativer jährlicher Schwellenwert von 50 Tonnen pro Einführer eingeführt. Diese Änderung entlastet etwa 182.000 Unternehmen, hauptsächlich KMU, während weiterhin über 99 % der importierten Emissionen erfasst bleiben.

 

🔹 Vereinfachte Vorschriften für Unternehmen, die weiterhin unter CBAM fallen:

  • Die Zulassung von CBAM-Anmeldern wird beschleunigt.
  • Berechnung der grauen Emissionen und Berichtspflichten werden vereinfacht.
  • Neue Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungstatbeständen sollen die langfristige Wirksamkeit des Systems sichern.
  • Diese Vereinfachungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, sich auf den fairen und nachhaltigen Handel einzustellen, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU gewahrt bleibt.

🚀 Die Reformen ebnen zudem den Weg für eine künftige Ausweitung des CBAM-Systems auf weitere Industriezweige und nachgelagerte Waren, mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative ab Anfang 2026.

 

Die nächsten Schritte

→ Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt.

→ Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden in Kraft treten, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU